Ersatzpflanzung von Bäumen in Wien
Das Wiener Baumschutzgesetz
Die Stadt Wien will ihre Bäume noch besser schützen und ändert 2024 das Baumschutzgesetz. Laut diesem sind Fällungen von Bäumen mit mindesten 40 cm Stammumfang in 1 Meter Höhe nur mit einer behördlichen Genehmigung möglich und mit verpflichtenden, nun geänderten Ersatzpflanzungen verbunden.
Verpflichtende Ersatzpflanzung
Wer also in Wien einen oder mehrere Bäume fällen muss und darf, muss auch neue Bäume pflanzen – allerdings nicht irgendwelche! Laut dem Wiener Baumschutzgesetz muss als Ersatzpflanzung pro angefangenem 15 cm Stammumfang des gefällten Baums ein mittlerer bis großkroniger Ersatzbaum mittlerer Baumschulqualität (16 bis 18 cm Stammumfang) gepflanzt werden. Anstelle von jeweils zwei vorgeschriebenen Ersatzbäumen kann bei entsprechender Magistratsvorschreibung auch ein mittel- oder großkroniger Baum mit Stammumfang von über 25 cm gepflanzt werden.
Den richtigen Baum für die Ersatzpflanzung finden
Wir haben in unserem Online-Shop einen Filter und eine Markierung eingeführt, durch die Sie die passenden Bäume mit nur einem Klick auswählen können. Säulen-, Kugel- und Zwergformen sind wegen der geringen Größe meistens ungeeignet.
Bitte prüfen Sie mit der Behörde vor dem Kauf, ob die gewählte Baumsorte für die Ersatzpflanzung tatsächlich infrage kommt, da es bei der Auswahl einen gewissen Spielraum der Behörde gibt.
Gerne können Sie sich auch von unseren Baumexperten in Tulln vor Ort beraten lassen.
Qualität lohnt sich
Mit einer Ersatzpflanzung ist es aber noch nicht getan! Die neuen Bäume müssen an den Standort angepasst sein und entsprechend gepflegt werden, damit sie gut anwachsen und auch nach zehn Jahren keine Anzeichen von Schädigung aufweisen. Nur dann ist die Pflicht erfüllt.
Ausnahmen
Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind viele Obstbäume, Bäume in Kleingartenanlagen, sowie Bäume die forstrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Bei den Bestimmungen für Ersatzpflanzungen gibt es je nach Grund für die Entfernung des Baums auch kleinere Unterschiede. Bitte informieren Sie sich darüber beim zuständigen Wiener Magistrat. Bei Fällungen von invasiven Neophyten gemäß Wiener Pflanzenschutzgesetz ist keine Ersatzpflanzung vorgesehen.